Krebsvorsorge

Der jährliche Termin für Ihre Krebsvorsorge-Untersuchung beim Frauenarzt steht an. Sie wissen, wie wichtig diese regelmäßigen Kontrollen sind – und durch Ihr Kommen nehmen Sie diese ernst. Aber vielleicht sehen Sie dem Ergebnis auch mit Unbehagen entgegen.
Kein Angst, Ihnen geht es wie vielen Frauen, die sich eigentlich rundherum gesund fühlen. Nur vor der Krebsvorsorge tauchen plötzlich diese Bedenken auf. Das ist nur zu verständlich; jeder Mensch hat Angst vor Krebs und atmet auf, wenn er erfährt, daß laut Diagnose kein Anlaß zur Sorge besteht.
Deshalb möchten wir Ihnen Wege vorstellen, die Ihnen noch mehr Sicherheit bei der Krebsvorsorge bietet, jedoch in der Vorsorge durch Ihre Kasse nicht erstattet werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Krebsvorsorge, einmal im Jahr durchgeführt, umfasst folgende Leistungen:

  • Zellabstrich vom Gebärmutterhals
  • Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane
  • Tastuntersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr

Ab dem 49. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und Untersuchung des Stuhls auf Blut.
Zwischen dem 56.-65. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung alle 10 Jahre.

In Anbetracht der  heutigen Standarduntersuchungsmethoden wie Ultraschall vom Unterbauch oder der Brust oder anderen Methoden halten wir diese Minimalvariante für erheblich zu wenig