Krebsvorsorgeuntersuchung
Ab dem 20. Lebensjahr wird empfohlen (und von den Krankenkassen bezahlt), jährlich eine Krebsvorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Diese dient unter anderem vor allem dazu, das Zervixkarzinom und seine Vorstufen rechtzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Hierzu wird eine Untersuchung der Scheide und des Muttermundes mit sogenannten „Spiegeln“, eine Abstrichentnahme aus dem Gebärmutterhals und von der Muttermundoberfläche, ein Abtasten des inneren Genitales und gegebenenfalls ein mikroskopische Betrachtung der Muttermundoberfläche vorgenommen. Das weitere Vorgehen wird vor allem von dem Ergebnis der „Zytologischen Untersuchung“ beeinflußt. Darunter versteht man die mikroskopische Beurteilung des Abstriches nach entsprechender Vorbehandlung und Färbung (nach Papanicolaou). Bei der Untersuchung werden die einzelnen Zellen untersucht und nach bestimmten Kriterien eine Einteilung getroffen, ob die Zellen
- normal,
- entzündlich verändert,
- leicht verändert (Dysplasie),
- mäßig verändert,
- schwer verändert,
- bösartig (Karzinom),
- nicht ausreichend
beurteilbar sind.