Einige Patientinnen lassen im Rahmen der Schwwangerschaft einen vorgeburtlichen Test auf genetische Erkrankungen in nichtinvasiver Form (Blutentnahme bei der Mutter) durchführen, s.g. NIPT. Ein „Abfallprodukt dieser Test ist die Bestimmung des Geschlechtes. Der Test kann in den meisten Fällen problemlos ab der 11. Woche durchgeführt werden, das Ergebnis liegt häufig 4-5 Tage später vor. Daher werden wir auch gerne nach dem Geschlecht des Kindes gefragt, in der Annahme, wir würden dieses bereits durch den Test wissen, aber den Schwangeren Frauen „verheimlichen“ weil wir es vor der 14+0 Woche nicht bekannt geben dürfen.
Dem ist so nicht, das GenDG gilt für alle Beteiligten dieser Analyse, auch für die Firmen, welche den NIPT durchführen und das Ergebnis liefern. In den Ergebnisblättern steht daher bis zum 14+0 Tag lediglich ein Datum, an dem die Praxen dann erneut ein Fax oder einen Brief bekommen, in welchem das Geschlecht offen gelegt wird.
Nachbohren hilft also nicht……..