Maskenpflicht

Liebe Patientinnen, das Land Hessen hat beschlossen, dass ab Samstag den 23.1.2021 eine erweiterte Maskenpflicht gilt. Demnach müssen alle im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften eine OP Maske oder eine FFP2 Maske tragen. natürlich sind Arztpraxen und Kliniken keine Geschäfte, jedoch gilt für diese das Gleiche. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, ab Montag den 25.1.2021 unsere Praxis nur mit einer dieser Masken zu betreten.

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