Wöchentliche Neuigkeiten KW 27 

1. Gesundheitspolitik

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) – Zielgerade vor der Sommerpause

Status: 2./3. Lesung im Bundestag sowie 2. Durchgang im Bundesrat für Freitag, 10. Juli 2026 terminiert

Seit der Ausschussanhörung am 22. Juni ist Bewegung in das Verfahren gekommen: Der Gesundheitsausschuss legt eine Beschlussempfehlung vor, der Haushaltsausschuss einen Finanzierbarkeitsbericht. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurde das Einsparvolumen für 2027 von rund 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro reduziert. Für Krankenhäuser wurde eine Erleichterung ergänzt: Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate können künftig zur Hälfte vergütungswirksam berücksichtigt werden – im ursprünglichen Entwurf war das nicht vorgesehen. Die Kernpunkte aus dem letzten Briefing (Kopplung der Honorarsteigerungen an die Grundlohnrate ab 2027 mit Abschlag von 1 Prozentpunkt bis 2029, höhere Zuzahlungen von 7,50–15 statt bisher 5–10 Euro, Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung) bleiben in der Substanz bestehen; bei der Familienversicherung ist nun konkretisiert, dass für mitversicherte Partner künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben werden soll.

KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisieren den Entwurf weiterhin scharf: Rund drei Viertel der geplanten Entlastung sollen von den Leistungserbringern getragen werden, was aus Verbandssicht unmittelbar die ambulante Versorgung gefährdet. Auch ver.di hat mit bundesweiten Protestaktionen und Demonstrationen (u. a. in Hannover und Berlin) Druck aufgebaut.

Bedeutung für die Praxis: Das Gesetz gilt als das wirtschaftlich gewichtigste Vorhaben der laufenden Legislaturperiode für die Praxisplanung. Nach der für kommende Woche vorgesehenen Verabschiedung liegt erstmals eine belastbare, nicht mehr nur entwurfsbasierte Fassung vor – relevant insbesondere für die laufende Partnertransition und die Finanzplanung ab 2027.

GOÄ-Novelle – keine neue Bewegung

Der von Bundesgesundheitsministerin Warken für „Mitte 2026“ angekündigte Regelungsentwurf liegt weiterhin nicht vor. Branchenbeobachter (u. a. PVS) halten ein Inkrafttreten nicht vor Mitte 2027, eher 2028 für realistisch. Keine Änderung gegenüber dem letzten Briefing – weiterhin nicht als Planungsgröße für 2027 zu verwenden.

 

2. Pharmakologie / Arzneimittelsicherheit

Seit dem letzten Briefing wurde kein neuer Rote-Hand-Brief mit unmittelbarem Gynäkologie-Bezug veröffentlicht. Der Rote-Hand-Brief zu Famenita 200 mg (fehlerhafte Blindenschrift-Kennzeichnung, 8. Mai 2026) sowie die EMA-Sicherheitswarnung zur Kombination von Simvastatin mit Palbociclib bzw. Ribociclib (Risiko für Myopathie/Rhabdomyolyse) bleiben unverändert der aktuelle Stand und wurden bereits im letzten Briefing dargestellt.

 

3. Leitlinien und Versorgung

Aktualisierte S3-Leitlinie Descensus genitalis der Frau

Herausgeber: DGGG (federführend), Veröffentlichung Juni 2026

Die überarbeitete Leitlinie ordnet konservative und operative Verfahren zur Diagnostik und Therapie der Genitalsenkung neu ein, einschließlich der häufig assoziierten Belastungsinkontinenz. Für die Praxis relevant als aktualisierte Entscheidungsgrundlage bei der Beratung betroffener Patientinnen, insbesondere zur Abwägung zwischen konservativem Vorgehen (z. B. Pessartherapie, Beckenbodentraining) und operativer Versorgung.

AKF-Leitlinienvorhaben – weiterhin ohne Veröffentlichungstermin

Die im letzten Briefing genannten Vorhaben (PERITRAUMA, Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon, vaginale Geburt am Termin, Sectio caesarea, S2k-Leitlinien zu ART-Diagnostik und wiederholten Spontanaborten) befinden sich unverändert in Bearbeitung. Konkrete Veröffentlichungstermine stehen weiterhin aus.

 

4. Ausblick auf die kommende Woche (6.–12. Juli 2026)

● 10. Juli 2026: Voraussichtliche abschließende Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Bundestag (2./3. Lesung) und Bundesrat (2. Durchgang) – höchste Priorität für die Praxis- und Finanzplanung ab 2027.

● Weiterhin zu beobachten: mögliche Veröffentlichung erster AKF-Leitlinien, insbesondere zu PERITRAUMA und zur vaginalen Geburt am Termin, da beide die Schwangerenvorsorge und Geburtsbegleitung direkt betreffen.

● Kein unmittelbarer Entscheidungstermin erwartet, aber im Hintergrund laufend: G-BA-Prüfung zur Absenkung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening auf 45 Jahre (Frist bis spätestens September 2027).

● Keine neuen Rote-Hand-Briefe mit Gynäkologie-Bezug absehbar; bei Veröffentlichung wird im nächsten Briefing berichtet.

Neues aus der Frauenheilkunde und Sozialpolitik

Liebe Patienntinnen, liebe Leserinnen und Leser, in der ersten Jahreshälfte 2026 gab es mehrere fachliche Neuerungen, die für die gynäkologische Versorgung von Bedeutung sind. Wir möchten Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Entwicklungen informieren – verständlich aufbereitet und mit Blick darauf, was sich für Sie als Patientin konkret ändert oder relevant werden könnte.

 

1. HPV-Impfung: Aktualisierte Empfehlungen und neue Aufklärungsinitiative

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen für 2026 in mehreren Punkten überarbeitet. Für die HPV-Impfung selbst bleibt es bei der bewährten Empfehlung: Mädchen und Jungen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden, wobei zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten ausreichen. Wird die Impfung erst ab 15 Jahren begonnen, sind drei Dosen notwendig. Ein Nachholen ist bis zum 18. Geburtstag möglich und sinnvoll.

Hintergrund dieser Empfehlung ist die nach wie vor unbefriedigende Impfquote: Nur etwa 55 % der 15-jährigen Mädchen und 36 % der gleichaltrigen Jungen sind in Deutschland vollständig geimpft. Da HPV-Infektionen jährlich rund 10.000 Krebserkrankungen verursachen – etwa 7.000 davon bei Frauen, vor allem Gebärmutterhalskrebs –, ist eine frühzeitige Impfung der wirksamste Schutz, idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.

Neu ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut zusammen mit der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen ein bundesweites Konzept zur besseren Aufklärung vorgelegt hat; ein eigenes „HPV-Impfjahr” ist für 2028 in Planung. Wir nutzen diese Entwicklung, um Eltern und junge Patientinnen in unserer Praxis weiterhin aktiv und gezielt zur HPV-Impfung zu beraten.

2. Brustkrebs: Überarbeitete S3-Leitlinie mit Fokus auf individuellere Therapie

Im Januar 2026 wurde die zentrale medizinische Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (Brustkrebs) grundlegend aktualisiert. Sie wurde unter Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften neu strukturiert und umfasst nun 27 Themenbereiche.

Für Sie als Patientin bedeutet das vor allem: Behandlungen werden künftig noch gezielter auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmt. Anhand bestimmter Tumormerkmale lässt sich heute genauer bestimmen, welche Medikamente im jeweiligen Fall am wirksamsten sind. Gleichzeitig setzt die neue Leitlinie verstärkt auf schonendere Operationsverfahren, um unnötige Eingriffe zu vermeiden. Erstmals wurden außerdem Empfehlungen zu bislang weniger beachteten Themen aufgenommen, etwa zur Brustrekonstruktion nach einer Operation und zu seltenen Tumorformen.

Brustkrebs bleibt mit etwa 74.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Dank Früherkennung und verbesserter Behandlungsmöglichkeiten haben die meisten Patientinnen heute eine gute Prognose. Die Brustkrebs-Vorsorge bleibt daher ein zentraler Bestandteil unseres Angebots.

3. Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft: Klarere Behandlungsempfehlungen

Übelkeit und Erbrechen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Schwangerschaft und betreffen in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Frauen. Auf dem diesjährigen Fortbildungskongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte wurde ein neuer Expertenkonsens vorgestellt, der die Behandlung dieser Beschwerden klarer regelt.

Bei leichten Beschwerden empfehlen sich weiterhin einfache Maßnahmen wie kleinere, häufigere Mahlzeiten, das Vermeiden auslösender Gerüche sowie Ingwerpräparate. Reichen diese nicht aus, gilt die Wirkstoffkombination aus Doxylamin und Pyridoxin (Vitamin B6) als Mittel der ersten Wahl – sie erhielt im Expertengremium eine einstimmige Zustimmung. Diese Kombination ist seit Jahrzehnten erprobt, in Deutschland seit 2019 für diese Indikation zugelassen und zeigt auch über lange Anwendungszeiträume keine erhöhten Risiken für das ungeborene Kind.

Wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Behandlung kann verhindern, dass sich die Beschwerden zu einer sogenannten Hyperemesis gravidarum verstärken, einer ausgeprägten Form mit erheblichem Flüssigkeits- und Gewichtsverlust. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an, wenn Sie unter starker Übelkeit in der Schwangerschaft leiden – eine Behandlung muss nicht erst bei schweren Symptomen beginnen.

4. Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Engere Kontrollen, längere Nachsorge

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Fachtagungen war der Umgang mit hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen, insbesondere der Präeklampsie. Neue Studiendaten zeigen, dass schon Blutdruckwerte ab 140/90 mmHg als behandlungsbedürftig gelten und eine engere Kontrolle mit Zielwerten um etwa 135/85 mmHg das Risiko für eine schwere Verlaufsform deutlich senken kann.

Besonders betont wurde zudem die Bedeutung der Zeit nach der Geburt. Frauen, die während der Schwangerschaft einen erhöhten Blutdruck hatten, tragen auch danach ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine strukturierte Nachsorge über die ersten Wochen nach der Geburt hinaus wird daher künftig als selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung verstanden – ebenso wie die Empfehlung, auf einen gesunden Lebensstil zu achten, um das langfristige Risiko zu senken.

Wir werden diesen Aspekt in der Schwangerenvorsorge und in der Nachsorge nach der Geburt entsprechend berücksichtigen, insbesondere wenn während der Schwangerschaft erhöhte Blutdruckwerte aufgetreten sind.

5. Strukturelle Entwicklungen in unserer Praxis

Über die fachlichen Neuerungen hinaus möchten wir Sie auch über organisatorische Punkte informieren, die unsere Praxis im laufenden Jahr betreffen:

• Die berufspolitischen Verbände weisen aktuell auf einen wachsenden Fachkräftemangel in der Frauenheilkunde sowie auf zunehmende bürokratische Anforderungen hin. Wir setzen uns dafür ein, dass dies möglichst wenig zu Lasten der persönlichen Betreuungszeit unserer Patientinnen geht, und passen unsere internen Abläufe entsprechend an.

• Sollte es im Laufe des Jahres zu Änderungen unserer Öffnungszeiten, unseres Praxisteams oder unseres Leistungsangebots kommen, informieren wir Sie selbstverständlich gesondert und rechtzeitig an dieser Stelle sowie durch Aushänge in der Praxis.

• Digitale Angebote und Dokumentationsprozesse werden im Hintergrund kontinuierlich weiterentwickelt, mit dem Ziel, Wartezeiten zu verkürzen und mehr Zeit für das persönliche Gespräch zu schaffen.

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen verständlichen Einblick in die aktuellen Entwicklungen der Frauenheilkunde gegeben zu haben. Bei Fragen zu einzelnen Themen – etwa zur HPV-Impfung für Ihr Kind, zur Brustkrebsvorsorge oder zur Betreuung in der Schwangerschaft – sprechen Sie uns gerne jederzeit in einem persönlichen Termin an.

Ihr Praxisteam

Hitzewelle in Deutschland und Schwangerschaft

Hitzewelle und Schwangerschaft: Was hochschwangere Frauen jetzt wissen sollten

Deutschland erlebt derzeit eine außergewöhnlich heiße Phase mit Temperaturen von teils über 35 Grad und auch nachts kaum Abkühlung. Für hochschwangere Frauen ist das eine besondere Belastung – ihr Körper arbeitet bereits auf Hochtouren, und Hitze kommt da als zusätzlicher Stressfaktor hinzu.

Was passiert im Körper bei Hitze?

In der Spätschwangerschaft zirkuliert deutlich mehr Blutvolumen als sonst, das Herz pumpt schneller, und die Haut ist stärker durchblutet, um Wärme abzugeben. Bei großer Hitze gerät dieses System zusätzlich unter Druck: Es kann zu spürbaren Wassereinlagerungen in Beinen und Füßen, zu Schwindel, Kreislaufschwäche oder einem schnelleren Puls kommen. Auch Wehen können durch Hitze und Flüssigkeitsmangel früher ausgelöst werden, da Austrocknung die Hormonausschüttung beeinflusst, die für vorzeitige Kontraktionen verantwortlich ist. Manche Frauen bemerken zudem, dass sich ihr Bauch bei Hitze härter oder fester anfühlt – ein Hinweis darauf, dass der Körper auf die Belastung reagiert.

Was Sie persönlich tun können

  • Trinken Sie regelmäßig, nicht erst bei Durst – am besten 2,5 bis 3 Liter über den Tag verteilt, vorzugsweise Wasser oder ungesüßte Kräutertees.
  • Meiden Sie die größte Hitze zwischen 11 und 17 Uhr; Erledigungen und Bewegung lieber in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden legen.
  • Leichte, luftige Kleidung aus Naturfasern und ein Sonnenhut helfen, die Körpertemperatur niedrig zu halten.
  • Kühlende Maßnahmen wie ein feuchtes Tuch im Nacken, ein Fußbad oder eine lauwarme Dusche bringen schnelle Erleichterung.
  • Füße hochlegen, wann immer möglich, das entlastet Kreislauf und Venen.
  • Auf Warnzeichen achten: Bei starkem Schwindel, Herzrasen, sehr wenig Wasserlassen, plötzlicher Schwellung oder vorzeitigen Wehen sollten Sie sich umgehend bei Ihrer Frauenärztin oder Hebamme melden.

Ernährung und Flüssigkeit

Schwere, fettige Mahlzeiten belasten den Kreislauf zusätzlich. Besser sind kleine, leichte Portionen mit viel wasserhaltigem Gemüse und Obst wie Gurke, Melone oder Tomaten. Eine Prise Salz in den Mahlzeiten ist bei starkem Schwitzen ebenfalls wichtig, da der Körper über den Schweiß auch Mineralstoffe verliert. Alkoholfreies Bier, verdünnte Saftschorlen oder elektrolythaltige Getränke können helfen, den Mineralhaushalt auszugleichen – auf stark gezuckerte oder koffeinhaltige Getränke sollte dagegen verzichtet werden, da sie dem Körper zusätzlich Flüssigkeit entziehen.

Drei hilfreiche Links

Take-Home-Message

Hitze ist für jeden Körper anstrengend – für hochschwangere Frauen aber besonders, da Kreislauf, Flüssigkeitshaushalt und Hormonsystem gleichzeitig gefordert sind. Wer ausreichend trinkt, die Mittagshitze meidet, leicht isst und auf Warnzeichen wie Schwindel oder vorzeitige Wehen achtet, kann die aktuelle Hitzewelle gut überstehen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel bei der Hebamme oder Frauenärztin nachfragen als zu wenig.

Kurzurlaub Dr. Marquardt

Liebe Patientinnen, vom 2. Juni bis einschließlich 7.6.2026 bin ich im Urlaub. Meine Kollegin ist für Notfälle in der Vertretung in der Praxis. Bitte berücksichtigen Sie jedoch das wir am Ende der Woche, den 4. und 5. Juni bereits als Brückentag nutzen. In dieser Zeit ist die Praxis komplett geschlossen, 

Brückentag

Liebe Patientinnen, wir nutzen den Brückentag (15.5.2026). Daher ist die Praxis geschlossen.

Am Montag den 18.5.2026 sind wir wieder für Sie da.

Frau Warken und die Abrissbirne

Diese Vorgehensweise unserer bundesrepublikanischen Gesundheitsministerin ist typisch für die Bundesrepublik, leider muss man das so äußern.
Ein komplexes Konstrukt, zugegebenermaßen mäßig effektiv funktionierend, wird zerschlagen, oder zumindest wird begonnen, dieses zu tun, ohne sich, bevor man die Axt an den Baum legt, zu überlegen, welches Ersatzkonstrukt für alle Beteiligten sinnvoll, kostengünstiger und effektiv sein könnte.
Eine oder mehrere Generationen von zukünftigen Medizinern schaut auf diese Planlosigkeit, welche durchaus die Entscheidung über die zukünftige Form der Berufswahl eine Auswirkung haben wird.
Jede Familie, die einen Mediziner oder eine Medizinerin in der Niederlassung oder im Krankenhaus in der Familie hat, wird ab sofort mit negativer Meinung bezüglich einer Beschäftigung im Gesundheitswesen überflutet, auch wenn dieses möglicherweise etwas zu schwarz gemalt ist.
Die Folge wird sein, dass der Arztberuf erheblich an Attraktivität verlieren wird, der Nachwuchs ausbleibt, selbst ein bestens geplanter Umbau aufgrund der fehlenden Fachkräfte problematisch werden wird, da diese Generationen keine verlässliche Zukunftsplanung erwartet.
Zusätzlich wird die Altersgeneration 60+, soweit finanziell möglich, sich schleunigst vom Acker machen, da unter diesen Bedingungen noch weniger eine vernünftige Berufsausübung möglich sein wird.
Frau Warken erreicht damit, dass nicht nur durch Einschränkungen der Präsenz, sondern durch personelle Engpässe das Angebot an unverzichtbaren medizinischen Leistungen drastisch reduziert werden wird. Sowohl ambulant, wie auch stationär. Das ist für verzichtbare Leistungen und Arztbesuche sicherlich uninteressant, der Kollateralschaden wird jedoch erheblich sein.
Frau Warken sollte daher so ehrlich sein, der Bevölkerung mitzuteilen, dass das System „Abrissbirne“ gewünscht ist, damit der Zutritt zu Ärzten in Deutschland eingeschränkt wird und hin zu einem System wie zum Beispiel in den nordischen Ländern oder in den Beneluxstaaten um und aufgebaut wird.
Am Ende mag dieses durchaus effizient und ausreichend oder sogar gut sein, da aber alle Zwischenschritte aufgrund fehlender Planung wegfallen, ist eine chaotische Situation fast vorprogrammiert. Die Leidtragenden sind alle Menschen in Deutschland, auch die Privatversicherten, da ganz einfach komplette Arztpraxen ausfallen werden.

Sie glauben es trifft Sie nicht?

Ab April trifft die Psychotherapeutische Praxis eine Mindervergütung von 4.5%. Egal? Mitnichten. Es fehlen bereits heute, spätestens seit COVID jede Menge Therapieplätze. Mit dieser Kürzung wird der Beruf noch uninteressanter.

Konsequenz? Mehr private Behandlungen oder überhaupt keine Behandlung.