Die Pille danach

Seit heute gibt es die Pille danach ohne Rezept in der Apotheke. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechendes Aufklärungsgespräch mit dem Apotheker. Wie bislang sind die Kosten von Frauen ab 20 selbst zu tragen, Frauen unter 20 welche zum Zeitpunkt des Kaufes ein Rezept vorlegen können, bekommen dieses von der Kasse erstattet. Wie bisher geht eine Rückdatierung eines Rezeptes, z.B. bei Inanspruchnahme am Wochenende, nicht.
Böse Zungen behaupten ja, dass damit die Zahl der Pillenverkäufe, ganz im Sinne der Pharmaindustrie, ansteigen wird. Sind wir doch mal gespannt.

Gurkengesetz Teil 2

Fast alle Patienten haben bestimmt schon einmal die Erfahrung gemacht, dass eine Wartezeit auf einenTermin beim Arzt sehr lang war. Die Politik hat in der ihr typischen Weise reagiert, mit einer Nebelkerze. Sie hat eine Facharzttermingarantie geschaffen, die ab kommendem Jahr gelten soll. Netterweise wurden dabei diverse Dinge den Patienten verschwiegen!
1. Diese Garantie von vier Wochen gilt nicht für planbare Vorsorgeuntersuchungen, da diese bereits weit vorher zu terminieren sind.
2. Diese Garantie gilt nur für einen Termin, welcher beim Facharzt mit einer Überweisung vom Hausarzt gewünscht ist, sonst nicht.
3. Dieser Termin gilt nur für irgendeinen Facharzt, nicht den Wunscharzt oder den bisherigen Facharzt.
4. Dieser Termin gilt damit auch nicht beim Arzt „um die Ecke“, sondern bei demjenigen, welcher frei hat – in Frankfurt können das schon einige Kilometer sein.
5. Dieser Termin muß zwingend über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) Terminstelle angefordert werden.

Alles klar? Wie immer, wenn Politiker sich an der Realität versuchen – völliger Blödsinn!!

Gurkengesetz Teil 1

Damit die Patienten auch so richtig verschaukelt werden hat die Politik mit Start zum 1.1.2015 natürlich noch ein weiteres Schmankerl auf Lager – Das Versorgungsstärkungsgesetz! Neben diversen kleinen Paragraphen, die kein Mensch verstehen wird, verbirgt sich auch „Sprengstoff“ in diesem neuen Gesetz. Demnach sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nämlich verpflichtet, bei Rückgabe eines Kassensitzes (wenn also ein Kassenarzt aufhören oder seine Praxis abgeben möchte) zu prüfen, ob in diesem Gebiet und in diesem Fachgebiet (Frauenheilkunde z.B.) eine Überversorgung besteht.
Der Versorgungsgrad wird definiert als Arzt pro X-tausend Patienten, z.B. 1/10.000 Frauen (fiktiv). Eine Überversorgung besteht also dann, wenn bei 1 Million Frauen in einem Bezirk z.B. statt 100 Frauenärzte 110 Frauenärzte vorhanden wären. Damit wäre die Kassenärztliche Vereinigung gezwungen, theoretisch den nächsten 10 Frauenärzten, welche die Praxis abgeben wollten, die Zulassung zu entziehen.
Damit würden sich alle Frauen, welche bislang in den Praxen betreut wurden, einen neuen Arzt suchen müssen. Alle Frauen, z.B. aus Frankfurt, wissen ganz genau, dass schon jetzt ein Terminproblem existiert, dieses kann sich also nur verschärfen!
Wieder ein Beispiel wie schwachsinnig in der Politik, realitätsfern am grünen Tisch, argumentiert und gehandelt wird.