COVID-19 Impfung – Anfragen

Heute haben wir in unserer Praxis zum ersten Mal sechs Patientinnen gegen COVID-19 mit Biontech geimpft. Wir haben die unglaublich großzügige Menge von sechs Impfungen je Arzt für diese Woche vom BMG zugeteilt bekommen.

Natürlich ist das Interesse sehr, sehr groß, die tägliche Nachfrage übersteigt bereits jetzt wahrscheinliche Liefermenge eines Monats!

Daher die Bitte an alle Interessierten: Bitte rufen Sie nicht an sondern schreiben Sie uns den Wunsch nach einer Impfung per Mail (info@diefrauenarztpraxis.com). Wir setzen Sie dann auf unsere Liste. Bitte ausschließlich mit vollem Namen und Geburtsdatum, damit wir Sie zuordnen können. Wir impfen zunächst ausschließlich Patientinnen unserer Praxis, da wir einfach keinen Impfstoff erhalten. Anderweitige Anfragen sind daher nutzlos, außer wir bekommen ein Kontingent Johnson&Johnson.

Bitte haben Sie Verständnis für die Regelung, unser Gesundheitsminister Spahn verspricht das Blaue vom Himmel, welches in der Praxis ausgebadet werden muss. Egal was dieser Mann von sich gibt, aktuell ist das völlig realitätsfernes Gesülze.

COVID – 19 Impfungen von Schwangeren

Wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, hat die ständige Impfkommission in Deutschland (Stiko) mit dem gestrigen Datum empfohlen, auch Schwangere mit einem COVID-19 Impfstoff zu impfen. Dabei allerdings hat die Stiko auch erwähnt, dass dieses nur bei einer ausgewählten Gruppe von Schwangeren erfolgen solle und nicht generell. Die Gruppe definiert sich allerdings sehr flau. Der Originaltext lautet:

Neue STIKO-Empfehlung zum COVID-19-Impfstoff Janssen sowie der Impfung in der Schwangerschaft im Stellungnahmeverfahren
10.05.2021

„Zu der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft liegen weiterhin keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien vor. Aus diesem Grund wird keine generelle Impfempfehlung für Schwangere ausgesprochen. Jedoch besteht für Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände die Möglichkeit zur Impfung. Sie können nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon erhalten.“

Daraus resultieren mehr Fragen als zielführende Antworten. Was ist ein erhöhtes Expositionsrisiko? Einmal in der Woche statt Home-Office in einem Büro arbeiten zu müssen? In einem Großraumbüro mit drei Leuten gleichzeitig arbeiten zu müssen? Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Oder, oder, oder…

Warum sind zwei Kontaktpersonen von schwangeren Frauen in die Priorisierungsgruppe zwei gefallen, konnten sich damit vorzeitig impfen lassen, Schwangere jedoch benötigen jetzt eine besondere Vorgabe ihrer Expositionssituation? Schwer verständlich, wenn der Partner der Schwangerschaft wegen geimpft wurde, die Schwangere jedoch jetzt eines besonderen Risikos bedarf?

Ab dem 7.6.2021 ist bundesweit die Priorisierung der Impfung aufgehoben. Aus diesem Grunde werden wir wahrscheinlich (hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab) auch in unserer Praxis mit Impfungen beginnen können. Da Praxen jedoch momentan gerade einmal 25-40 Impfdosen von Biontech in der Woche bekommen, müssen wir schauen, wie wir das bewerkstelligen.

Schauen Sie also bitte regelmäßig auf unserer Website nach, wir werden sie rechtzeitig informieren. Bei diesen geringen Mengen an Impfstoff lohnt es sich für uns auch nicht, eine Reservierungsliste zu führen. Erst wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, können wir dieses auch Ihnen gegenüber verantworten, ansonsten sind die Wartezeiten einfach unendlich lang.

Update COVID – 19 Impfungen 18.05.2021

Wie sicherlich alle bereits wissen, hat unser Bundesgesundheitsminister Spahn die Priorisierung der Covid-19 Impfung zum 7. Juni 2021 komplett aufgehoben. Das bedeutet im Klartext, dass alle Personen sich gleichermaßen COVID – 19 impfen lassen können. Es können sich also alle Personen bei ihrem Haus – Facharzt oder in einem Impfzentrum um einen Impftermin bemühen.

Leider wurde dabei nicht erwähnt, dass weiterhin bevorzugt alle Personen aus der Priorisierungsgruppe zwei oder drei zu impfen sind, dieses sollen alle Beteiligten nicht aus den Augen verlieren.

Was er dabei leider auch nicht geäußert hat, dass die Liefermenge von verfügbarem Impfstoff nicht erhöht wurde. Bedeutet, die Haus- und Fachärzte werden weiterhin eine Mangelverwaltung haben, eine Beschleunigung der Impfsituation wird dadurch nicht erfolgen.

Ein uns bekannter Hausarzt hat mittlerweile eine Warteliste von über vier Wochen für Impfwillige für Biontech. Wenn dazu noch extra von der KV-Hessen eine Pressemitteilung heraus gegeben wird, dass aufgrund der knappen Situation des bevorzugten Impfstoffes Biontech möglicherweise angeforderte Mengen nicht geliefert werden können, kann man sich das Theater in den nächsten Wochen vorstellen.

Zudem ist es (Stand heute, 18.5.2021) immer noch so, dass die beteiligten Praxen von allen verfügbaren Impfstoffen etwas bestellen müssen, sie dürfen nicht nur alleinig Biontech als Bestellung veranlassen. Das bedeutet für viele Praxen, je weniger zum Beispiel Johnson&Johnson bestellt wird, umso weniger Biontech bekommen diese. Dieses geht soweit, dass eine Praxis, welche nur Biontech bestellt, gegebenenfalls nur zwölf Dosen in einer Woche bekommt.

Die Konsequenz für unsere Praxis daraus lautet, dass wir uns in der folgenden Woche informieren müssen, wie das Bestellwesen für unsere Situation erfolgen darf, demnach werden wir dann bestellen können. Wir werden frühestens jedoch mit Öffnung der Priorisierung im Juni mit der Impfung starten.

Covid-19 Impfungen Schwangerer/Stillender

Wie alle wissen, gibt es keine Empfehlung der einzelnen Impfkommissionen für die Impfung o.g. Gruppen mit einem Covid-19 Impfstoff.

Auch die Zulassung der auf dem Markt befindlicher Impfstoffe gilt nicht für o.g. Gruppen. wiewohl in verschiedenen Ländern bereits Schwangere und Stillende geimpft werden.

Das Vorgehen hat Vorteile, die Ungeborenen bekommen eine Immunität über die Mutter in der Schwangerschaft oder die Neugeborenen über die Muttermilch in der Stillzeit. Die Erfahrungen aus diversen Ländern (Isarael, US und England) scheinen gut und ohne Gefährdung für die Frauen/Kinder zu sein.

Dennoch gibt es keine allgemeine Empfehlung irgendeiner Fachgesellschaft.

Hier die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe:

COVID-19 Impfungen Update 28.04.2021

Mittlerweile scheint es so zu sein, dass sich die Politiker mit dem Thema „Aufhebung“ der Priorisierung ernsthaft beschäftigen. Die Aussagen zum Starttermin der Aufhebung sind leider aber immer sehr diffus. Wir wissen nicht konkret, wann dieses kommen wird, auhc benötigen wir dazu das „Go“ des RKI und die „Erlaubnis“ unserer KV.

Daher ein paar Informationen für Sie zu dem Thema:

  • Solange die Priorisierung nicht aufgehoben wurde, werden wir nicht impfen. Wir informieren Sie sofort wenn wir starten DÜRFEN.
  • Eine Warteliste anzulegen macht keinen Sinn, da wir keine Informationen bekommen, wieviele Impfstoffe wir pro Woche und Arzt von welchem Hersteller erwarten dürfen. Wir würden damit nur alle enttäuschen, die sich listen lassen haben, aber dann bei einer (zumindest bisher) geringen Zuteilung von Impfstoff „ewig“ auf einen Anruf warten.
  • Von daher sehen Sie bitte von entsprechenden Anrufen oder Mails in die Praxis ab, wir können noch nichts vorbereiten.

Update COVID-19 Impfung 15.04.2021

Liebe Patientinnen, wir sind momentan nicht in der Lage entsprechend ihren Bedürfnissen COVID – 19 zu impfen. Der Hintergrund ist ganz einfach, wir sind bis Ende April gezwungen hälftig Astra Zeneca zu bestellen und auch zu verimpfen. Wie Sie sich vorstellen kann, hat eine normale Frauenarztpraxis nicht das Klientel, welches AstraZeneca bekommt. Aus diesem Grunde würden wir jede Woche Dutzende von Astra Zeneca Impfstoff über haben, welche uns zur Last gelegt würde, da wir sie diese nicht verwenden würden. Aus diesem Grunde werden wir wahrscheinlich, erst mit Beginn Mai mit den Impfungen beginnen.

Covid-19 Impfungen in unserer Praxis

 

Vorab: Wir werden Sie über die Homepage/Facebook/Twitter informieren, ab wann wir impfen dürfen. Anrufe vorab in der Praxis sind nur störend und völlig nutzlos. Diese Information wird täglich aktualisiert, sobald wir loslegen dürfen, werden wir Sie sofort unterrichten!

Es gibt mittlerweile einige „Pilotpraxen“ in Deutschland / Hessen /Frankfurt, welche auch gegen Covid-19 impfen können.

Dazu gehören wir NICHT!

Das hört sich leichter an, als das Vorgehen tatsächlich ist. Es ist in den Praxen fast genauso umständlich und langwierig, wie in den bisherigen Impfzentren. Zudem dürfen alle Praxen bis auf weiteres auch nur nach der bundeseinheitlichen Vorgabe (Priorisierung) impfen, also keine individuelle Entscheidung des Arztes/der Ärztin.

Das bedeutet für unsere Praxis, dass wir erst dann impfen werden, wenn wir Patientinnen oder deren Angehörige impfen dürfen, welche in „unsere“ typische Alters- und Risikogruppe fällt. Das kann noch dauern, da der Altersdurchschnitt einer Frauenarztpraxis doch niedriger als in einer Hausarztpraxis ausfällt.

Zudem ist den Praxen aktuell sowenig Impfstoff zugeteilt, dass in der Woche maximal 50 Impfungen in einer Hausarztpraxis durchgeführt werden können. Weiterhin dürfen die impfenden Niedergelassenen auch weiterhin keinen Zugriff auf eine Datenbank bekommen, in der die bereits geimpften Personen aufgeführt sind. Diese ist wiederum nicht bundeseinheitlich, sondern – oh Wunder – jedes Bundesland hat seine eigene…..

Das führt dazu, dass viele der Anrufe durch eine Praxis ins Leere laufen, da die Patienten bereits geimpft sind, die Praxen davon jedoch nichts wissen 🙂