Pränataldiagnostik im Ausland

Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.

Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:

Land

ETS (Erstattung)

NIPT (Erstattung)

Deutschland IGeL IGeL
Österreich Eigenleistung Eigenleistung
Schweiz kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:1000)

UK

(ENG/WLS)

kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:150)

Dänemark kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:300, nur Trisomie 21)

Niederlande ab 36 Jahren kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:200)

Frankreich kostenfrei

Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21)

Italien z.T. kostenfrei

Eigenleistung

Spanien Risikoschwangere kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

USA Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Pränataltests und die Geschlechtsdiagnose

Einige Patientinnen lassen im Rahmen der Schwwangerschaft einen vorgeburtlichen Test auf genetische Erkrankungen in nichtinvasiver Form (Blutentnahme bei der Mutter) durchführen, s.g. NIPT. Ein „Abfallprodukt dieser Test ist die Bestimmung des Geschlechtes. Der Test kann in den meisten Fällen problemlos ab der 11. Woche durchgeführt werden, das Ergebnis liegt häufig 4-5 Tage später vor. Daher werden wir auch gerne nach dem Geschlecht des Kindes gefragt, in der Annahme, wir würden dieses bereits durch den Test wissen, aber den Schwangeren Frauen „verheimlichen“ weil wir es vor der 14+0 Woche nicht bekannt geben dürfen.

Dem ist so nicht, das GenDG gilt für alle Beteiligten dieser Analyse, auch für die Firmen, welche den NIPT durchführen und das Ergebnis liefern. In den Ergebnisblättern steht daher bis zum 14+0 Tag lediglich ein Datum, an dem die Praxen dann erneut ein Fax oder einen Brief bekommen, in welchem das Geschlecht offen gelegt wird.

Nachbohren hilft also nicht……..

Pränatale Chromosomentest des Ungeborenen (NIPT)

Bevor eine Leistung von den Kassen bezahlt wird, wird diese von einem Insitut (IQWIG) auf Ihre „Sinnhaftigkeit“ geprüft. Ist dieses gescchehen (was auch mit Medikamenten so passiert), dann kann der G-BA, der Gemeinsame Bundesausschuß, entscheiden, ob dieses auch von den Kassen bezahlt wird. Dieser Ausschuß ist paritätisch besetzt, mit der Stimme des Patientenvertreters als „Zünglein an der Waage“.

Jetzt hat dieser Ausschuß zu entscheiden, ob die pränatale Chromosomentestung (NIPT) auf Trisomie 21 aus dem Blut der Mutter zur Kassenleistung wird.

Natürlich sind die NIPT bezüglich des Nachweises von Trisomie 21 hervorragend, das war es aber schon. Die Diagnose Tri21 macht innerhalb aller möglichen Fehlbildungen eines Ungeborenen nur ca. 5% aus, 95% aller Diagnosen sind nicht Tri21!
Schon heute verlangen Paare einen NIPT, ohne dass diese überhaupt die Grenzen dieser Tests kennen.
Wenn jetzt – hoffentlich nicht – diese Test unrefelktierte, generelle Kassenleistung würden, dann haben wir jede Menge Erklärungsbedarf bei einem später kranken Kind i.Sinne von „der Test war doch unauffällig“