Pränatale Chromosomentest des Ungeborenen (NIPT)

Bevor eine Leistung von den Kassen bezahlt wird, wird diese von einem Insitut (IQWIG) auf Ihre „Sinnhaftigkeit“ geprĂ¼ft. Ist dieses gescchehen (was auch mit Medikamenten so passiert), dann kann der G-BA, der Gemeinsame BundesausschuĂŸ, entscheiden, ob dieses auch von den Kassen bezahlt wird. Dieser AusschuĂŸ ist paritätisch besetzt, mit der Stimme des Patientenvertreters als „ZĂ¼nglein an der Waage“.

Jetzt hat dieser AusschuĂŸ zu entscheiden, ob die pränatale Chromosomentestung (NIPT) auf Trisomie 21 aus dem Blut der Mutter zur Kassenleistung wird.

NatĂ¼rlich sind die NIPT bezĂ¼glich des Nachweises von Trisomie 21 hervorragend, das war es aber schon. Die Diagnose Tri21 macht innerhalb aller möglichen Fehlbildungen eines Ungeborenen nur ca. 5% aus, 95% aller Diagnosen sind nicht Tri21!
Schon heute verlangen Paare einen NIPT, ohne dass diese Ă¼berhaupt die Grenzen dieser Tests kennen.
Wenn jetzt – hoffentlich nicht – diese Test unrefelktierte, generelle Kassenleistung wĂ¼rden, dann haben wir jede Menge Erklärungsbedarf bei einem später kranken Kind i.Sinne von „der Test war doch unauffällig“

Schreibe einen Kommentar