Gesundheit nach Gutsherrenart

Unser Gesundheitsminister Spahn plant mal wieder eine neue Gesetzgebung!

In der jüngeren Vergangenheit ist unser Bundes Gesundheitsminister schon durch sehr kreative Gesetzesinitiativen aufgefallen. Er nahm sich extrem wichtige Dinge vor, die wirklich den größten Teil der deutschen Versicherten betrafen 😀. Man konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass er erst einmal jegliche mögliche Randgruppe in Deutschland bedienen würde, bevor er sich den wirklich wichtigen Themen annehmen würde. Bei diesen glänzt er nicht gerade.

Damit nun Deutschland endlich auf ihn hört und die Versicherten merken dass er mitzureden hat, möchte Herr Spahn jetzt direkt in die Genehmigungsverfahren durch die Kassen eingreifen dürfen.

Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor, dieser sorgt in der großen Koalition für reichlich Mißstimmung.

Manche Versicherte würden sich jetzt wahrscheinlich freuen, denn sie haben die Hoffnung, dass die Kassen gezwungen würden mehr und häufiger etwas zu bezahlen, was sie bislang nicht (noch) nicht getan hatten. Man kann jedoch den Spieß auch umdrehen, der Bundesgesundheitsminister kann den Kassen auch über seine Direktive verbieten Leistungen zu erstatten!

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Alle Personen, welche sich mit digitalen Inhalten und Vorgängen beschäftigen, kommen um dieses Thema auch im Gesundheitswesen nicht herum.

Beispiele sind die Versicherungskarten, welche eingelesen werden, die Kommunikation mit den Kassen oder Versicherern, Speicherung von Daten in den Praxen oder auch der Austausch von Daten zwischen den „Leistungserbringern“, wie diese gerne im Politjargon genannt werden. Viele fragen sich jedoch, warum die Digitalisierung sonst so lange benötigt. Ein Grund sind handfeste wirtschaftliche Interessen der Anbieter von Hard- und Software. Durch setzten unterschiedlicher Standards waren anfänglich Anbieter mit untereinander inkompatiblen System am Start. Das wurde bereinigt, Standards geschaffen und die Politker und/oder Ärzte/Kassen mussten klären, wer den der Zahlmeister dieses Aufwandes sein sollte. Gerne hätten alle Nichtärzte es gesehen, wenn dieses komplett von den Ärzten übernommen worden wäre, nur hatten ausgerechnet diese kaum ein Interesse, da der Profit auf Seiten der Kassen und der Politik lag.

Die wollten jedoch für Interesse kaum zahlen, sie hätten womöglich ihren Versicherten erklären müssen, dass Sie an die Daten derselben sollten und dafür von ihren Versicherten auch noch Geld haben möchten……

Kommt der Datenschutz! Ich möchte ungerne meine Daten im Netz wiederfinden, nur weil irgendeine App oder ein Programm nicht gut gesichert ist oder die Daten in der Welt umher posaunt.

Die Gesellschaft, in der sich seit Jahren die Beteiligten um den korrekten Einsatz streiten nennt sich Gematik. Der Bundesgesundheitsminister ist nun der Meinung, durch einen Handstreich (in der Demokratie könnte man das auch Gesetzt nennen) 51% dieser Gesellschaft zu übernehmen und damit die Richtung vorzugeben. Zusätzlich wird beschlossen, dass eine einfache Mehrheit (also 51%) für eine Entscheidung ausreichen wird!

Es geht also nur bedingt um ihr Wohl, sondern mal wieder um ganz andere Hintergründe, sonst würde BM Spahn sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Europäische Freizügigkeit

Kennen Sie? Nicht?

Na klar, kennen Sie das. Wir reisen über europäische Grenzen, können uns unter bestimmten Voraussetzungen in jedem EU Land länger aufhalten oder auch arbeiten.

So recht Herr Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinem Ärger über die Wanderung von Ärzten innerhalb der EU haben mag, (gleiches gilt auch für anderes Fachpersonal) das EU Gesetz scheint er nicht zu kennen.

Wenn also polnische Arbeitskräfte in Deutschland arbeiten, deutsche Fachleute in anderen europäischen Staaten, dann deshalb, weil die Arbeitsbedingungen in dem jeweiligen Land besser erscheinen, nicht weil die Wanderung Spaß macht!

Spahn hat also nicht begriffen, dass die lokalen Arbeitsbedingungen Ursache der Wanderung sind. Was spräche also gegen eine Verbesserung der Situation im jeweiligen Herkunftsland?

Das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das TSVG wurde von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab kommendem Jahr in verschiedenen Ausbaustufen in Kraft. Was bringt dieses Gesetz, abgesehen von Paragraphen und ähnlichem Dickicht?

  • Hausärzte sollen Patienten an Fachärzte vermitteln und bekommen dafür eine Maklergebühr von 5€
  • Die bundeseinheitliche Notfalltelefonnummer mutiert zu einer „Servicenummer“ unter der nicht nur die Notdienste, sondern auch die Terminvermittlung 24/7 erreichbar sein wird.
  • Es wird eine App für Smartphones entwickelt werden, über die auch Online Notfalltermine vereinbart werden können.
  • Ärzte müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeiten in der Woche anbieten, davon 5 Stunden offene Sprechstunde. Bedeutet bei vielen Praxen, welche bereits mehr als 25 Stunden Sprechzeiten anbieten, dass diese um die offenen fünf Stunden gekürzt werden.
    • Es werden also in Zukunft weniger Termine zu vergeben sein!
  • Neupatienten in einer Praxis werden mit einem Aufschlag von 25% auf die Quartalspaschale vergütet – es gibt also mehr Geld. Richtig viel, wenn man bedenkt, dass diese Paschale bei Gynäkolgen zwischen 13-18€ im Quartal pro Patient ausmacht.
    • Bedeutet also im Klartext 3,25€-4,5€ zusätzlich (für 3 Monate Arbeit), dafür dass eine Praxis über sich hinaus wächst oder – JAAAA – plötzlich neue Patienten bevorzugt!
  • Wenn ein Patient in der „Offenen Sprechstunde“ behandelt wird, gibt es 15% mehr, bedeutet im Klartext 1,95€-2,7€ zusätzlich in dem Quartal.
    • Also sollte Arzt doch einfach nur noch neue Patienten in der Notfallsprechstunde annehmen????
  • Es soll mehr Geld geben, für alle Sprechzeiten ab der 20. Stunde aufwärts, wohl als Anreiz mehr zu arbeiten?
    • Leider vergaß Herr Spahn zu sagen, dass die Einkünfte gedeckelt sind, ab einer gewissen Patientenanzahl bekommen die Ärzte nicht mehr oder werden bestraft, da Arbeitszeiten >12h am Tag oder über eine gewisse Stundenzahl im Quartal als unseriös angesehen und mit Sanktionen bestraft werden.
  • Die sprechende Medizin soll besser vergütet werden.
    • Wir sind jetzt seit 18 Jahren in der Niederlassung, seit der Zeit hören wir im Jahrestakt exakt diese Falschmeldung. Noch nie wurde das Patientengespräch adäquat vergütet, sondern IMMER in der Quartalspauschale inkludiert.

Fazit: Spahnscher Nebel……….

Die nächste Breitseite gegen die Patienten.

Haben Sie sich in der Vergangenheit, speziell in den letzten Tagen, als benachteiligter Kassenpatient gefreut?

Böse Formulierung?

Nein, damit sind die Menschen gemeint, die aufgrund der ausgelasteten Praxen nicht, oder nur unter wirklich schwierigen Umständen, bei einem Facharzt einen Termin bekommen.

Dem soll Abhilfe geschaffen werden. Unser Bundesgesundheitsminister Spahn hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Inhalt davon, ist die Ausweitung der Aktivität der Terminvereinbarungs-, oder Terminservicestellen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie kennen diese nicht? Damit befinden sie sich in guter Gesellschaft. Diese Stellen sind schon seit über einem Jahr eingerichtet worden und haben zur Aufgabe, bei Problemen mit der Vergabe eines Facharzttermins den Menschen dabei zu helfen, einen solchen zu bekommen. Die Notwendigkeit erscheint speziell den dort Arbeitenden ziemlich fraglich, denn die Häufigkeit der Anfragen liegt teilweise am Tag im einstelliger Bereich.

Ärzte mit einem so genannten vollen Versorgungsauftrag sollen mit diesem Gesetz gezwungen werden mindestens 25 Stunden Sprechzeiten für Kassenpatienten anzubieten. Sie sollen auch gezwungen werden von diesen 25 Stunden mindestens 5 Stunden einer so genannten offenen Sprechstunde anzubieten. Die Zahlen reduzieren sich entsprechend bei anteiligen Versorgungsaufträgen, z.B. wenn jemand nur halbtags arbeitet.

Versüßt werden soll dieses den Ärzten dadurch, dass diese Patienten, welche durch diese offene Sprechstunde behandelt werden, einen Aufschlag auf die Vergütung bekommen, zusätzlich Patienten die innerhalb der letzten vier Jahre nicht in der Praxis behandelt worden sind einen weiteren Aufschlag bekommen sollen. Wir reden hier in Hessen von maximal drei Euro pro Patient!

Des weiteren ist nicht geplant, dass diese zusätzliche Menge an Patienten durch eine Ausweitung der Budgets ebenfalls abgefangen wird. Im Klartext: Bekommen Sie ein Budget für 1100 Patienten, behandeln sie bereits 1100 Patienten und haben nun durch diese offene Sprechstunde zwangsläufig 100 Patienten mehr, überschreiten Sie Ihr Budget um 100 Patienten!

Diesen Irrsinn erfreut sicherlich die gesamte Ärzteschaft!!

Um diese Schieflage zu umgehen, bleibt eigentlich der Ärzteschaft nur die Möglichkeit, wiederum die reguläre Sprechstunde um genau diese Stunden Zahl einzuschränken.

Das bedeutet im Klartext für alle Patientinnen und Patienten, welche reguläre Termine haben, Sie dürfen noch länger darauf warten, weil zwangsweise für eine offene Sprechstunde Zeiten abgezweigt werden.

Das nennt man wohl perfektes ausspielen von verschiedenen Patientengruppen gegeneinander.

Respekt vor Menschen

Bei der erst kürzlich durchgeführten Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Termin Service und Versorgungsgesetzes hat eine Äußerung von Bundes Gesundheitsminister Spahn bei den anwesenden Presseleuten für erhebliches Unverständnis gesorgt.

Bundesgesundheitsminister Spahn äußerte doch tatsächlich in etwa:

„Es wird ja niemand gezwungen Kassenarzt zu werden.“

Zur Erinnerung: 90 % aller Menschen in Deutschland sind kassenversichert! Diese Menschen haben einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Diese bricht in weiten Teilen Deutschlands immer mehr weg oder wird schwieriger. Jetzt, wo die Politik die ganze Zeit über fehlende Ärzte jammert, genau so einen Spruch in einer öffentlichen Pressekonferenz die bundesweit ausgestrahlt worden ist, zu tätigen, ist zutiefst verachtend.

Zudem ist diese Art Einstellung extrem hilfreich bei der Motivation und Mobilisation der bisher tätigen Ärzte oder der möglichen neu tätigen Ärzte.

Wenn ich mir überlegen würde, ob ein Medizinstudium und eine anschließende Tätigkeit in Deutschland für mich infrage käme (Grundvoraussetzung gegeben), spätestens nach diesem Spruch würde ich sagen nie!