Die Pille für Minderjährige – Rechtslage

Die Diskussion, ab wann ein Mädchen unter 18 ohne Einwilligung Ihrer Eltern bei einem Arzt eine Pille verordnet bekommen darf, ohne dass die Eltern zustimmen oder eine Zustimmung vorliegt ist ein durchaus heikles Thema.

Unter 14 wird im Allgmeinen angenommen, dass diese Person nicht Einwilligungsfähig ist. Zwischen 14-16 Jahren soll diese Fähigkeit eingehend geprüft werden, ab 16 sollte sie im Allgemeinen vorliegen.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat dazu Leitlinien entwickelt. Diese Gesellschaft sollte auch für Ärzte Ansprechpartner sein, wenn Unsicherheiten bestehen.

Wie rechne ich mich gesund?

Heute präsentiert die Barmer Ersatzkasse (BEK/GEK) eine Studie, nach der die erheblichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nur zu einem kleinen Teil der Altersentwicklung geschuldet ist, nämlich gerade einmal 18%

Eine mutige Äusserung, welche auf sehr weichen Daten fusst. Interessant auch, welche Kostenfaktoren die Kasse als Kostentreiber ausgemacht hat. Zum einen Medikamentenpreise, Ärztehonorare und der s.g. Fortschritt in Form z.B. von teuren technischen Geräten.

Daher ein laienhafter Versuch, das Konstrukt als Interesse der Kasse auf Kostensenkung zu entlarven: „Wie rechne ich mich gesund?“ weiterlesen