Brennpunkt Thromboseprophylaxe und Langstreckenflug

Ausgegebenem Anlass mal eine Information an alle, die etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, obwohl sie einen Langstreckenflug zu absolvieren haben. Dieses betrifft in diesem Text nur diejenigen Personen, welche gesund sind und keine Risiken bezüglich des Thromboseauftretens haben. Sollte bereits ein erhöhtes Risiko dafür vorliegen, wie zum Beispiel Vorerkrankungen, Gerinnungsstörung, oder gerade erst kürzlich durchgeführte Operationen, ist grundsätzlich anderweitig vorzugehen. Sowohl innerhalb einer Schwangerschaft, wie auch außerhalb einer Schwangerschaft, empfiehlt es sich bei Langstreckenflügen eine Prophylaxe von Thrombosen zu tätigen, am ehesten werden entsprechende Kompressionsstrümpfe bis zum Knie empfohlen. Es gibt Untersuchungen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie eine Thrombosehäufigkeit um 90 % senken können, wenn Sie diese Strümpfe tragen.

Ein Irrtum ist jedoch, dass Kassen für die Kosten dieser Kompressionsstrümpfe aufkommen. Eine Reise, speziell in dieser Form gilt als Privatvergnügen, bedeutet auch, dass Kassen für entsprechende unterstützende Maßnahmen natürlich nicht aufkommen. Dazu kann Ihnen einen Sachbearbeiter am Telefon gerne das Blaue vom Himmel erzählen, es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daran halten sich die meisten Kassen auch alleine schon aus Sparsamkeitsgründen.

Nochmals, für Personen, welche sich aus anderen Gründen bereits in medizinischer Behandlung mit entsprechender vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer oder einer weiteren Thrombose befinden, gilt dieses nicht. Trostpflaster, die Kompressionsstrümpfe sind im Handel für kleines Geld erhältlich. Da diese wiederverwendbar sind, kann jede erneute Langstreckenreise mit den gleichen Strümpfen angetreten werden.

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