Ausgangsbeschränkungen

Zwölf Bundesländer haben ein einheitliches Vorgehen zur Eindämmung der Coronavirus Pandemie beschlossen.

Demnach gelten „Gruppen“ von mehr als zwei Personen als untersagt, ausgenommen sind Familien. Eine weitere Aufstellung finden Sie hier:

Natürlich sind Besuche von Praxen und andere medizinisch notwendigen Leistungen weiterhin ohne Auflagen zu erhalten. In unserer Praxis sind z.Zt. nicht mehr als zwei-drei Personen gleichzeitig im Wartezimmer.

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