Zwölf BundeslÀnder haben ein einheitliches Vorgehen zur EindÀmmung der Coronavirus Pandemie beschlossen.
Demnach gelten „Gruppen“ von mehr als zwei Personen als untersagt, ausgenommen sind Familien. Eine weitere Aufstellung finden Sie hier:
NatÃŒrlich sind Besuche von Praxen und andere medizinisch notwendigen Leistungen weiterhin ohne Auflagen zu erhalten. In unserer Praxis sind z.Zt. nicht mehr als zwei-drei Personen gleichzeitig im Wartezimmer.

